Wir freuen uns, dass Sie sich für den Kauf einer Jahreskarte für Zoo und Schloss Hoyerswerda entschieden haben.
Die Jahreskarte berechtigt die auf ihr ausgewiesene Person ab dem Erwerbstag für die Dauer eines Jahres während der ausgewiesenen Öffnungszeit gegen Vorlage der Karte zum Eintritt und Aufenthalt im Zoo/Stadtmuseum. Sie ist nicht übertragbar. Der Erwerb der Jahreskarte begründet keinen Anspruch auf die tägliche Öffnung von Zoo und Schloss Hoyerswerda während der Laufzeit der Karte.
Viel Spaß wünscht Ihnen
Zoo 8: Schloss Hoyerswerda
Hinweis zu Veranstaltungen:
Für Sonderveranstaltungen, die nach der ausgewiesenen Öffnungszeit beginnen, hat die Jahreskarte keine Gültigkeit. Für Sonderveranstaltungen, bei denen ein zusätzlicher Veranstaltungszuschlag erhoben wird, zahlen Inhaber der Jahreskarte aktuell keinen Zuschlag.
Der Zoo ist berechtigt Jahreskarten, die missbräuchlich benutzt wurden, einzuziehen, ihre Inhaber zukünftig vom Zoo-/Stadtmuseumsbesuch auszuschließen und Strafanzeige zu erstatten.